Neue Energielabels: EU-Parlament schafft A++ & A+++ ab

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Wer in einem Elektromarkt oder online bspw. einen neuen Kühlschrank einkauft, der muss sich zwangsläufig mit der Frage „A++ oder doch lieber A+++?“ beschäftigen. Das EU-Parlament hält diese Kennzeichnung für verwirrend und genehmigte deshalb eine Vereinfachung der Energielabels.

Neue Energielabels: EU-Parlament schafft A++ & A+++ ab

Künftig nur noch A bis G auf den Schildern

Zwar gibt es vorgegebene Grenzwerte für ein Elektrogerät, damit es die Auszeichnung A++ oder sogar A+++ erhält, aber der Verbraucher scheint wohl dennoch kaum den Überblick zu erhalten. Bislang galt, je mehr Pluszeichen hinter dem A stehen, desto energieeffizienter arbeitet das Elektrogerät. Mindestens genauso wichtig ist aber der geschätzte Jahresverbrauch, welcher immer mit angegeben sein sollte.

Doch auch dort schauen die Verbraucher wohl nicht oft genug hin. So zumindest der Eindruck beim EU-Parlament, welches nun eine neue Klassifizierung bei den Energielabels durchsetzen will. „A“ bezeichnet dann die mit Abstand sparsamsten Geräte. „G“ steht hingegen für einen absoluten Stromfresser.

Das bisherige Problem: Irgendwann waren fast alle Elektrogeräte so energieeffizient gewesen, dass sie in die A-Kategorie fielen. In seltenen Fällen wurde noch ein B oder C ausgewiesen, bspw. bei bestimmten Trockner-Varianten, aber das war es dann auch schon. Auf einmal wirkte der Großteil aller Geräte sehr sparsam. Die Realität sieht aber anders aus und deshalb setzt die EU bald ihre neuen Energielabels um.

Ein schleichender Wandel, hin zu den neuen Energielabels

Nun ist es so, dass die neuen Energielabels über Nacht eingeführt werden können. Die Europäische Union sieht deshalb einen schrittweisen Wandel vor. Sie kategorisiert dabei die Elektrogeräte und gibt bestimmte Fristen vor, bis wann die neue Bezeichnung erfolgt sein muss. Waschmaschinen, Fernseher und Lampen sollen relativ zeitnah mit A bis G ausgezeichnet werden. Für Staubsauger oder Heizungen räumt man mehr Bearbeitungszeit ein.

Dies erschließt sich aus den teilweise sehr komplexen Berechnungen, welche dann absolut rechtssicher sein müssen. Es droht eine zeitweise Doppel-Kennzeichnung bzw. eine unterschiedliche Beschilderung. „Verbraucher werden sich trotzdem noch eine Weile mit unterschiedlichen Kennzeichnungen rumschlagen müssen“, erklärte Johanna Kardel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Quelle: N-TV

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